Ein Bausparvertrag ist für viele Altersgruppen eine gute und sinnvolle Möglichkeit, um etwas Geld anzusparen. Dabei muss nicht immer beabsichtigt sein, später das zinsgünstige Darlehen in Anspruch zu nehmen oder das Guthaben alleine für wohnwirtschaftliche Zwecke zu nutzen. Auch schon für Baby und Kleinkinder kann ein Bausparvertrag sehr sinnvoll sein, wenn Sie als Eltern, Großeltern oder auch Paten etwas für das Kind ansparen und für dessen Zukunft vorsorgen wollen.

Was es zu beachten gibt

Wenn Sie für ein Baby oder Kind einen Bausparvertrag eröffnen möchten, so gibt es für Sie bezüglich der Vorgehensweise und Eröffnung ein paar Dinge zu beachten:

  • Wie in der Regel bei allen Konten und Sparverträgen, so bedarf auch der Bausparvertrag bei einem Minderjährigen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, wenn der Vertrag auf den Namen des Kindes lauten soll. Auch dann, wenn Sie als Großeltern oder Paten hier tätig werden, müssen Sie die Zustimmung und die Unterschrift der Eltern einholen. Diese bleiben bis zur Volljährigkeit des Kindes Verfügungsberechtigt.
  • Sie können den Bausparvertrag aber auch auf Ihren Namen eröffnen, dann brauchen Sie keine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Bausparverträge sind übertragbar, und so können Sie diesen dann später auch auf das Kind umschreiben lassen. Wenn es dann schon volljährig ist, braucht es keine Zustimmung, ansonsten müssen dann auch hier die Eltern noch zustimmen.
  • Ein Bausparvertrag wird in der Regel regelmäßig, meist monatlich bespart. Sie als Eltern, Oma und Opa, oder auch Tante oder Onkel, wollen diesen Part des Sparers übernehmen. Das bedeutet für den Bausparvertrag des Kindes, dass Sie z.B. einen Dauerauftrag von Ihrem Girokonto einrichten müssen, um den Bausparvertrag regelmäßig besparen zu können.
  • Das Guthaben eines Bausparvertrages wird verzinst. Wo Zinsen gezahlt werden, wird auch eine Zinsabschlagsteuer fällig. Wer also einen Bausparvertrag bei einem Anbieter abschließt, sollte auch an den entsprechenden Freistellungsauftrag denken. Denn auch schon Kindern sehen Freibeträge zu. Egal ob Sie als Eltern, Großeltern oder Paten auftreten, der Freistellungsauftrag sollte bedacht werden. Auch dieser muss von den Eltern als gesetzliche Vertreter unterschrieben werden.
  • Wenn Sie für ein Kind einen Bausparvertrag abschließen möchten, sollte dem Abschluss ein Vergleich vorausgegangen sein. Angebote gibt es viele, doch nicht jeder Vertrag und jeder Tarif sind für ein Kind gleichermaßen gut geeignet. Setzen sollten Sie auf ein Modell, bei dem die Rendite möglichst hoch ausfällt. Denn Ihr Ziel ist es ja, für das Kind und dessen Zukunft vorzusorgen. Je mehr Rendite, umso mehr Vorsorge.
  • Bedenken sollten Sie des Weiteren auch, dass ein Bausparvertrag meist so ausgelegt ist, dass der Vertrag über mehrere Jahre läuft und auch bespart werden sollte. Zwar sind auch Aussetzungen meist möglich, dennoch hat das Kind später mehr von einer regelmäßigen Ansparung. Setzen Sie die entsprechende Sparrate daher so an, dass Sie dem Kind was bringt, Sie aber auch über Jahre in der Lage sein werden, diese Sparrate zu leisten. Damit helfen Sie dem Kind und auch sich am besten.
  • Ab dem 16. Lebensjahr haben Bausparer ein Anrecht auf die Wohnungsbauprämie. Diese muss jedes Jahr beantragt werden, sonst verfällt sie. Das wäre schade, denn durch die Prämie steigt das Guthaben des Kindes. Sie als Eltern, Großeltern und Paten sollten diesen Zeitpunkt im Auge behalten, erst recht, wenn das Kind noch nichts von dem Vertrag weiß und Sie noch alle Fäden in der Hand haben.

Fazit

Der Bausparvertrag ist auch für die Kleinen schon eine sinnvolle Sparmöglichkeit. Die Verantwortung hierfür aber tragen Sie in den ersten Jahren. Wenn Sie die o.g. Tipps und Ratschläge befolgen, können Sie sich sicher sein, dem Kind etwas Gutes mit auf seinen Weg in die Zukunft zu geben.

Testberichte von Bausparanbietern:

Wenn das Bausparen für Sie nicht das richtig ist, finden Sie eine Übersicht aller Möglichkeiten zur Geldanlage für Ihr Kind auf unserer Startseite.